Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen BAIV BV Rev. 02 datiert 04-01-2023

ARTIKEL 1. ALLGEMEINES

1.1    BAIV ist eine Privatgesellschaft. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf sämtliche Angebote von BAIV sowie auf alle Vereinbarungen, die zwischen BAIV und einem Vertragspartner (“Kunde”) bezüglich der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen (“Dienstleistungsbereitstellung” oder “Auftrag”) getroffen werden. Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden ausdrücklich zurückgewiesen.

1.2    Alle Aufträge für Dienstleistungen werden unter Ausschluss der Artikel 7:404 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und 7:407 ausschließlich von BAIV angenommen und ausgeführt. Neben BAIV können alle Mitarbeiter, ehemaligen Mitarbeiter und andere Personen, die in irgendeiner Weise für BAIV beschäftigt sind/waren oder mit BAIV verbunden sind/waren oder die an den von BAIV angebotenen Dienstleistungen anderweitig beteiligt sind/waren, auf diesen Rückgriff auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen.

ARTIKEL 2. DIENSTLEISTUNGSPROVIDERS

2.1   Die Dienstleistungen von BAIV umfassen die Bereitstellung von Fahrzeugen, Teilen und technischen Arbeiten für den Auftraggeber, wie im Angebot und in der Auftragsbestätigung beschrieben. Alle Angebote von BAIV sind unverbindlich, es sei denn, es wird etwas anderes angegeben.

2.2  Änderungen des Auftrags sind nur dann gültig, wenn sie von beiden Parteien angenommen und schriftlich bestätigt wurden.

ARTIKEL 3. VERGÜTUNG

3.1   Der Auftraggeber wird BAIV die für die von BAIV erbrachten Arbeiten und/oder Dienstleistungen sowie die für die Durchführung des Auftrags entstandenen Kosten („Vergütung“) erstatten.

3.2  Die Gebühr ist im Angebot von BAIV und der dazugehörigen Auftragsbestätigung festgelegt.

ARTIKEL 4. ZAHLUNG

4.1   Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, hat der Kunde den fälligen Betrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf das Bankkonto von BAIV zu überweisen. Eine Zahlung an eine andere Partei als BAIV stellt keine Erfüllung dar. Einbehalt, Aussetzung oder Aufrechnung durch den Kunden sind nicht zulässig.

4.2   Zahlt der Kunde einen fälligen Betrag an BAIV nicht fristgerecht oder hat BAIV begründete Gründe zu der Annahme, dass der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen wird, und beantragt der Kunde die Eröffnung eines Antrags auf Zahlungsaussetzung oder wird er für bankrott erklärt, so ist der Kunde von Gesetzes wegen in Verzug, ohne dass eine weitere Mahnung erforderlich ist. In diesem Fall ist BAIV berechtigt, unbeschadet seiner anderen Rechte gemäß dem Gesetz, den Auftrag sofort zu kündigen und sämtliche Forderungen von BAIV gegen den Kunden (einschließlich der Gebühren für noch zu erbringende Leistungen) sind sofort fällig. In diesem Fall hat BAIV zudem Anspruch auf Schadensersatz für alle erlittenen und künftig zu erleidenden Schäden sowie auf den gesetzlichen Verzugszinssatz (Handelsverträge) auf den dann ausstehenden Betrag, wobei ein Monatsteil als voller Monat gerechnet wird.

4.3   Alle außergerichtlichen Kosten, die BAIV im Zusammenhang mit offenen Rechnungen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15 % des Gesamtbetrags, mindestens jedoch 1.000 EUR.

4.4 Einwendungen gegen die Richtigkeit einer Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich und mit Begründung an BAIV zu richten, andernfalls gilt der Kunde als mit der Rechnung einverstanden. Eingereichte Einwendungen setzen die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.

ARTIKEL 5. KÜNDIGUNG

5.1   Der Kunde und BAIV können den Vertrag jederzeit (vorzeitig) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Endet der Vertrag vor der Fertigstellung des Auftrags, schuldet der Kunde die Gebühr entsprechend den von BAIV angegebenen Kosten und Stunden für die geleistete Arbeit für den Kunden.

5.2   Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

5.3   Entscheidet sich der Kunde für eine (vorzeitige) Kündigung, hat BAIV Anspruch auf Entschädigung für den entstandenen Verlust an Belegungen, der nachweisbar ist, sowie auf Ausgleich für bereits angefallene zusätzliche Kosten und Kosten, die aus einer Stornierung durch beauftragte Dritte resultieren.

ARTIKEL 6. HAFTUNG

6.1   BAIV haftet nicht gegenüber dem Kunden und/oder Dritten für Schäden jeglicher Art, und soweit erforderlich, stellt der Kunde BAIV von Schäden frei, die Dritten durch BAIV oder von ihm beauftragte Dritte zugefügt wurden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens BAIV vor.

6.2   Sollte BAIV gegenüber dem Kunden für Schäden aus den vorgenannten Gründen haftbar sein, ist dieser Schaden auf den direkten Schaden beschränkt, den der Kunde erlitten hat. Unter keinen Umständen haftet BAIV für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Handelsverluste und/oder immaterielle Schäden, gleich welcher Art.

6.3   Zusätzlich zu den vorgenannten Punkten ist die Haftung von BAIV in jedem Fall auf den Gesamtbetrag beschränkt, den BAIV dem Kunden in den sechs Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis im Rahmen der Arbeiten, die zu dem relevanten Schaden geführt haben, in Rechnung gestellt hat, mit einem Höchstbetrag von 25.000 EUR. Jegliche Form der Haftung erlischt 6 Monate nach den Tatsachen, die zur Haftung geführt haben, und der Kunde war sich dieser Tatsachen bewusst oder hätte sich dessen bewusst sein müssen, und es wurden innerhalb dieses 6-Monatszeitraums keine rechtlichen Schritte zur Schadensersatzforderung eingeleitet.

6.4   Das Recht des Kunden auf Entschädigung mindert nicht seine Verpflichtungen zur Zahlung gemäß dem Auftrag.

ARTIKEL 7. SCHUTZ

7.1    Der Auftraggeber wird die Bestimmungen des Artikels 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Mitarbeiter von BAIV umsetzen und sie so einhalten, als wären die Mitarbeiter eigene Angestellte des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet gegenüber den Mitarbeitern und BAIV für Schäden, die sich aus den Bestimmungen des Abschnitts 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ergeben und/oder auf diesen basieren. Soweit erforderlich, stellt der Auftraggeber BAIV von jeglicher Haftung in diesem Zusammenhang frei.

ARTIKEL 8. PERSONAL OHNE ÜBERNAHME

8.1   Der Auftraggeber wird davon absehen, Personen, die von BAIV während der Laufzeit des Auftrags eingesetzt wurden, während der Laufzeit des Auftrags und in einem gleichwertigen Zeitraum unmittelbar nach dem Ende des Auftrags, mit einer Mindestdauer von drei Monaten und einer maximalen Dauer von einem Jahr, zu beschäftigen oder auf andere Weise in Anspruch zu nehmen.

ARTIKEL 9. VERTRAULICHKEIT

9.1   Beide Parteien sind verpflichtet, die Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Vereinbarung voneinander oder aus einer anderen Quelle erhalten haben, zu wahren. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von der anderen Partei kommuniziert wurde oder sich aus der Natur der Informationen ergibt.

9.2   Sofern BAIV aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist, vertrauliche Informationen an gesetzlich oder gerichtlich benannte Dritte weiterzugeben und BAIV in diesem Zusammenhang kein anerkanntes oder gesetzlich erlaubtes Recht auf Vertraulichkeit geltend machen kann, ist BAIV nicht verpflichtet, Schadensersatz oder Entschädigung zu leisten und die andere Partei ist nicht berechtigt, den Vertrag aufgrund etwaiger hierdurch verursachter Schäden aufzulösen.

Artikel 10. GARANTIE

10.1 In Anbetracht der Tatsache, dass BAIV kein Original Equipment Manufacturer (OEM) ist und die Gegenstände, auf die BAIV seine Dienstleistungen erbringt, über 30 Jahre alt sind, findet keinerlei Form einer technischen Gewährleistung / Garantie Anwendung.

ARTIKEL 10. ANWENDBARES RECHT

10.1 Jede Vereinbarung zwischen den Parteien oder (Folge-)Auftrag, der von dem Kunden an BAIV erteilt wurde, unterliegt dem niederländischen Recht.

10.2 Alle Streitigkeiten zwischen BAIV und dem Kunden werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in 's-Hertogenbosch oder, nach Ermessen von BAIV, dem zuständigen Gericht am Sitz des Kunden oder dem Ort, an dem die Leistung hauptsächlich erbracht wird, vorgelegt.

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